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FINANZIERUNGEN MIT DER WITTE VERTRIEBS GMBH
Neben dem klassischen Kauf bietet Ihnen die Witte Vertriebs GmbH verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten:
SEITENPREISVERTRÄGE
Ohne Laufzeitbindung
Ohne Mindestabnahme
Bei Erreichen des Seitenvolumens Gerätetausch
Nutzungsabhängige Vertragslaufzeiten
Garantierte Freiseiten
LEASING
Leasing ist eine Finanzierungsart, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird. Nach Ende des Leasingvertrages geht das Leasinggut an den Leasinggeber zurück.
Für den Leasingnehmer bietet Leasing folgende Vorteile:
- Schonung der Liquidität durch kontinuierlich gleich bleibende Leasingraten an Stelle einer einmaligen Zahlung
- Fest kalkulierbare Kosten, der zu zahlende Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit unverändert
- Leasingraten sind steuerlich voll absetzbar
- Bilanzneutrale Investition – die Leasinggesellschaft aktiviert und bilanziert das Leasingobjekt, somit werden die Leasingraten lediglich in der Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbucht
- Die Entsorgung des Leasingobjektes nach Vertragsende entfällt – das Leasingobjekt wird nach Ablauf der Leasingzeit an den Leasinggeber zurückgegeben
- Durch Rückgabe des Leasingobjektes und Neuanschaffungen bleiben die Anlageobjekte stets auf neuestem technischen Stand
MIETE
Miete ist eine Finanzierungsart, bei der der Käufer ein Vertragsverhältnis/Mietvertrag mit der Firma Witte Vertriebs GmbH eingeht. Sie zahlen auch hier einen gleich bleibenden festen monatlichen Betrag. Je nach Kundenwunsch beinhaltet dieser Mietvertrag einen Wartungsvertrag. Vorteile wie beim Leasing sind auch hier die fest kalkulierbaren Kosten, da die Mietrate über die gesamte Laufzeit konstant bleibt und dass man nach Vertragsende durch Neuanschaffung stets auf neuestem technischen Stand ist.
MIETKAUF
Mietkauf ist kein Leasing, sondern die klassische Finanzierung. Der Käufer/Kunde ist wirtschaftlicher Eigentümer. Der Leasinggeber ist juristischer Eigentümer. Dies bedeutet, dass er den Eigentumsvorbehalt besitzt bis zur Bezahlung der letzten Rate. Der Leasinggegenstand wird im Anlagevermögen des Käufers aktiviert und abgeschrieben. Beim Mietkauf ist die gesamte Mehrwertsteuer zum Vertragsbeginn fällig; diese kann aber komplett im Rahmen des Vorsteuerabzuges wieder zurückgeholt werden. Der Mietgegenstand geht in das Eigentum des Käufers über, sobald die letzte Rate gezahlt wurde.