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Elektronisches Urkundenarchiv
Die Bundesnotarkammer wird ab 01.01.2022 das "Elektronische Urkundenarchiv" freischalten.
Von diesem Tag an sind die Notare in Deutschland verpflichtet, Urkunden, die sie im Notariat erstellen, einzuscannen und im Elektronischen Urkundenarchiv zu speichern. (100 Jahre)
Für die Verarbeitung der Urkunden hat die Bundesnotarkammer Empfehlungen für die zur Verwendung kommenden Systeme ausgesprochen.
Die multifunktionalen Systeme sollten über zahlreiche zweckmäßige und auch qualitätsrelevante Eigenschaften verfügen.
Sofern Sie Informationen benötigen, dann unterstützen wir Sie gern.
Quelle: Konica Minolta
Elektronisches Urkundenarchiv
Die Bundesnotarkammer wird ab 01.01.2022 das "Elektronische Urkundenarchiv" freischalten.
Von diesem Tag an sind die Notare in Deutschland verpflichtet, Urkunden, die sie im Notariat erstellen, einzuscannen und im Elektronischen Urkundenarchiv zu speichern. (100 Jahre)
Für die Verarbeitung der Urkunden hat die Bundesnotarkammer Empfehlungen für die zur Verwendung kommenden Systeme ausgesprochen.
Die multifunktionalen Systeme sollten über zahlreiche zweckmäßige und auch qualitätsrelevante Eigenschaften verfügen.
Sofern Sie Informationen benötigen, dann unterstützen wir Sie gern.
Quelle: Konica Minolta