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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, sowie für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen der Fa. Witte Vertriebs GmbH (nachfolgend "Witte") mit ihren Kunden. Dies gilt auch dann, wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
Die Ausführungen, Verpackungsgrößen usw. der Waren ergeben sich aus den aktuellen Katalogen und Prospekten. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Witte.
Zumutbare Änderungen insbesondere bzgl. Farbe, Form usw. oder etwa auf Grund technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
2. Angebote und Vertragsschluss
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Die Abbildungen und Darstellungen in den Katalogen und Prospekten stellt kein bindendes Angebot dar. Insbesondere ergibt sich daraus auch keine Zusicherung einer Eigenschaft.
Als Angebot gilt nur die verbindliche Bestellung des Kunden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn diese Bestellung schriftlich durch Witte angenommen wird.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Witte.
Für den Fall, daß die Vertragsware nicht verfügbar ist, behält sich Witte den Rücktritt vom Vertrag vor. Dies gilt auch, wenn durch einen nicht durch Witte zu vertretenden Umstand eine Belieferung durch Zulieferer nicht erfolgt. Über die Nichtbelieferung wird der Kunde unverzüglich informiert.
Witte behält sich vor, die Abgabe der Ware auf handelsübliche Mengen zu beschränken.
3. Preise
Die angegebenen Preise sind grundsätzlich Netto-Preise. Diese gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart. Ist die Mehrwertsteuer im Preis enthalten, wird darauf gesondert hingewiesen.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, verstehen sich die Preise als Einzelpreise für Selbstabholer im Hause Witte. Verpackung, Transportkosten, Aufstellung und Montage werden gesondert berechnet.
Die in den Katalogen und Prospekten angegebenen Preise beziehen sich auf den Tag der Herausgabe. Danach erfolgende Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Liegt zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin eine Frist von mehr als 6 Wochen, ist der von Witte festgesetzte, zum Zeitpunkt der Lieferung allgemein gültige Listenpreis zu bezahlen.
4. Zahlungsbedingung
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Lieferung der Ware sofort und ohne Abzug fällig.
Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist Witte ab Eintritt des Verzuges berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Bei erheblicher Verschlechterung der finanziellen Lage des Kunden, insbesondere bei drohender Insolvenz, ist Witte berechtigt, gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern.
Die Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird mit einer rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von Witte anerkannten Forderung aufgerechnet.
5. Lieferung
Liefertermine und -fristen sind, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, unverbindlich. Aus Überschreitung einer solchen Frist kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Witte ist zu Teillieferungen berechtigt.
Lieferprobleme Dritter, insbesondere solcher der eigenen Lieferanten, hat Witte nicht zu vertreten. Dies gilt auch für alle Fälle höherer Gewalt. In einem solchen Fall ist Witte berechtigt, den Vertrag rückabzuwickeln.
6. Gewährleistung
Bei Mängeln der Ware hat Witte das Recht zur Nacherfüllung. Dieses wird Witte nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung ausüben. Dabei ist Witte berechtigt, mindestens zwei Nacherfüllungsversuche zu unternehmen.
Schlägt die Nachbesserung oder die Neulieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach der Übergabe zu überprüfen. Dabei hat er insbesondere zu prüfen, ob die Ware Mängel aufweist, ob die Ware vollständig ist und ob es sich um die bestellte Ware handelt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn an der Transportverpackung Schäden erkennbar sind. Mängel, wie die Vorbeschriebenen, hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Ware, anzuzeigen. Dazu ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten Garantiebeleges erforderlich.
Versäumt der Kunde diese Untersuchung und Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Dabei sind Transportschäden unverzüglich auch dem Transporteur gegenüber schriftlich anzuzeigen. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen versteckten Mangel handelt. Die Tatsache, daß es der Mangel nicht erkennbar war, hat der Kunde zu beweisen.
Später entdeckte, nicht offenkundige Mängel sind innerhalb von 7 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich anzuzeigen. Die §§ 377 f. HGB gelten analog.
Witte haftet im Rahmen des gesetzlich Zulässigen nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz des eigenen Personals oder der beauftragten Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen das Gesetz eine verschuldensunabhängige Haftung normiert.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer oder andere nicht von Witte autorisierte Personen einen Eingriff in die Ware vorgenommen haben.
7. Verjährung
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche 1 Jahr. Sie beginnt mit der Übergabe der Ware.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Der Eigentumsvorbehalt bleibt aufrecht erhalten, bis sämtliche Verbindlichkeiten aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erfüllt sind. Das Eigentum geht erst mit Erlöschen sämtlicher bei Witte bestehender Verbindlichkeiten des Kunden über.
Der Kunde verpflichtet sich, jeden Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Dresden, sofern der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen inländischen Gerichtsstand besitzt. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.
10. Schlußbestimmungen
Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand. Abweichende Vereinbarungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Witte weist darauf hin, daß die Daten der Kunden im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen elektronisch gespeichert werden.
Sollten einzelne Regelungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen dadurch nicht berührt.
Sollte der Vertrag Regelungslücken aufweisen, sind diese durch die der gewollten Regelung am nächsten kommende zu schließen.